Gründungszuschuss beantragen: Fristen, Höhe, Timing
Kurz gesagt
Den Gründungszuschuss beantragst du bei der Agentur für Arbeit, bevor du die Selbständigkeit aufnimmst. Am Gründungstag brauchst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld, eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit und den Nachweis deiner Eignung. Gezahlt werden sechs Monate ALG plus 300 Euro, danach eventuell neun Monate 300 Euro.
Die meisten Anträge scheitern nicht am Businessplan. Sie scheitern am Kalender. Wer zu spät gründet, hat keine 150 Tage Restanspruch mehr. Wer vor dem Antrag gründet, bekommt nach § 324 SGB III in der Regel gar nichts. Und wer nach einer eigenen Kündigung gründet, unterschätzt oft, wie stark die Sperrzeit den Anspruch verkürzt.
Der Gründungszuschuss ist trotzdem eine der besten Starthilfen für alle, die aus einer Anstellung heraus gründen. Bis zu 15 Monate Unterstützung, keine Rückzahlung, keine Anteile. Man muss nur die Reihenfolge einhalten.
Die Voraussetzungen nach § 93 SGB III
Der Zuschuss ist in § 93 SGB III geregelt. Er kann gezahlt werden, wenn du Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbständigkeit beendest und drei Bedingungen erfüllst. Am Tag der Gründung hast du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du weist die Tragfähigkeit des Vorhabens durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach. Und du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast.
Ausgeschlossen ist die Förderung, solange dein Anspruch ruht, etwa während einer Sperrzeit. Ebenso, wenn eine frühere Gründungsförderung nach dem SGB III weniger als 24 Monate zurückliegt.
Wichtig ist das kleine Wort „kann”. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur darf ablehnen, wenn sie meint, dass sie dich schnell in eine Stelle vermitteln kann. Wer das Gespräch vorbereitet und gut begründet, warum die Gründung der realistischere Weg aus der Arbeitslosigkeit ist, hat bessere Karten.
Wie viel es gibt
Die Höhe regelt § 94 SGB III. Sechs Monate lang bekommst du in der ersten Phase einen Betrag in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro monatlich. Danach kann die Agentur weitere neun Monate je 300 Euro zahlen, wenn du nachweist, dass du hauptberuflich geschäftlich aktiv bist.
- Phase 1: 6 × (1.800 € + 300 €)
- 12.600 €
- Phase 2: 9 × 300 €
- 2.700 €
- Gesamt über 15 Monate
- 15.300 €
Die Höhe des Arbeitslosengelds ist frei gewählt. Die zweite Phase ist ebenfalls eine Ermessensleistung.
Die 300 Euro sind nach dem Gesetz für die soziale Sicherung gedacht. Wörtlich. Während des Zuschusses bist du nicht mehr über die Arbeitsagentur kranken- und pflegeversichert, sondern musst dich selbst versichern. Wer gesetzlich versichert bleiben will, sollte das mit seiner Krankenkasse vor dem Start klären.
Das Timing: 150 Tage Restanspruch richtig rechnen
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt nach § 147 SGB III von Versicherungszeit und Alter ab. Wer in den letzten Jahren mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und unter 50 ist, hat Anspruch für zwölf Monate. Die Agentur rechnet mit 30 Tagen pro Monat, also 360 Tagen.
Dann kommt die Sperrzeit ins Spiel. Hast du selbst gekündigt, verhängt die Agentur meist eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mindert das die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Und während der Sperrzeit ruht der Anspruch, eine Förderung ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
- Tag 0Arbeitslos gemeldet. Anspruch laut Bescheid: 360 Tage.
- Tag 0 bis 84Zwölf Wochen Sperrzeit. Kein ALG, keine Gründungsförderung möglich. Anspruchsdauer sinkt um ein Viertel auf 270 Tage.
- Ab Tag 85Arbeitslosengeld läuft. Jeder Tag verbraucht einen Tag Anspruch.
- Tag 204Nach 120 Bezugstagen bleiben genau 150 Tage. Spätester Gründungstag.
- Vor dem StartAntrag auf Gründungszuschuss muss vorher gestellt sein, Stellungnahme liegt vor.
Quelle: §§ 93, 147, 148 SGB III; eigene Rechnung
In diesem Beispiel bleiben nach der Sperrzeit rund vier Monate, um Businessplan, Stellungnahme und Antrag fertigzustellen. Das reicht, ist aber nicht üppig. Wer gekündigt wurde und keine Sperrzeit hat, hat entsprechend mehr Luft. Lass dir die genaue Anspruchsdauer im Bescheid bestätigen, statt selbst zu schätzen, denn schon ein paar Tage Unterschied entscheiden darüber, ob du am geplanten Gründungstag noch über oder schon unter der Grenze von 150 Tagen liegst. Rechne lieber zweimal.
Businessplan und fachkundige Stellungnahme
Die Tragfähigkeit weist du mit einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach. Das Gesetz nennt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Stelle prüft deinen Businessplan und bestätigt, dass das Vorhaben voraussichtlich deinen Lebensunterhalt tragen kann.
Für ein digitales Produkt ist das manchmal schwierig, weil die ersten Monate oft ohne Umsatz laufen. Hilfreich sind deshalb harte Belege: Ergebnisse aus Kundeninterviews, Absichtserklärungen von Pilotkunden, ein Smoke Test mit Vorbestellungen. Eine Rentabilitätsvorschau, die im dritten Monat schon 5.000 Euro Umsatz zeigt, ohne Begründung, überzeugt niemanden. Eine Mischung aus Beratungs- oder Dienstleistungsumsatz am Anfang und Produktumsatz später ist für viele Software-Gründer ehrlicher und wirkt auch so.
Warum Anträge abgelehnt werden
Drei Gründe tauchen immer wieder auf. Erstens: zu spät. Zweitens hält die Agentur dich für gut vermittelbar, gerade in Berufen mit vielen offenen Stellen, und sieht keinen Grund, eine Gründung zu fördern, wenn ein passendes Jobangebot naheliegt. Drittens ein Businessplan, der eher nach Nebenprojekt als nach Hauptberuf aussieht, weil geplante Arbeitszeit, Umsatzplanung und Kundengewinnung so vage bleiben, dass niemand erkennen kann, wovon du in einem Jahr leben willst.
Gegen den ersten Grund hilft nur der Kalender. Gegen den zweiten eine gute Begründung. Gegen den dritten Zahlen.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich vor allem, wenn die Agentur die Tragfähigkeit anzweifelt, obwohl eine positive Stellungnahme vorliegt. Gründe aber nicht vorsorglich, bevor über den Widerspruch entschieden ist, sonst verlierst du womöglich den Anspruch ganz.
Rechtsform und Gesellschafter-Geschäftsführer
Den Zuschuss gibt es für Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften. Bei einer UG oder GmbH kommt es darauf an, dass du als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als abhängig beschäftigt giltst. Das ist in der Regel der Fall, wenn du mindestens die Hälfte der Anteile hältst oder eine echte Sperrminorität hast. Wer mit zwei Mitgründern zu je einem Drittel gründet, sollte das vorher prüfen lassen.
Nach dem Start: Versicherung und zweite Phase
Zwei Fristen nach der Gründung sind leicht zu verpassen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige nach § 28a SGB III musst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Wer sie verpasst, kommt später kaum noch hinein. Für ein Startup mit ungewissem Ausgang ist das ein günstiges Sicherheitsnetz.
Die zweite Phase beantragst du gegen Ende der sechs Monate. Die Agentur will Nachweise sehen, dass du tatsächlich geschäftlich aktiv bist: Rechnungen, Aufträge, eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Hat sie begründete Zweifel, kann sie eine neue Stellungnahme verlangen.
Wenn der Gründungszuschuss nicht passt
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kommt für den Zuschuss nicht infrage. Für Menschen in der Grundsicherung nach dem SGB II gibt es stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Wer aus einer Hochschule heraus gründet, sollte das EXIST-Gründungsstipendium prüfen, das deutlich höher ausfallen kann.
Der Zuschuss finanziert dein Leben, nicht dein Produkt. Für die Entwicklung brauchst du eigenes Geld, einen technischen Mitgründer oder einen Partner. Venture Studios wie OnlineBuilders bringen bei ausgewählten Gründungen Technik statt Geld ein, was zu einem Gründungszuschuss gut passen kann.
Nächster Schritt: Hol dir deinen ALG-Bescheid, rechne den spätesten Gründungstag mit 150 Tagen Restanspruch aus und trag ihn in den Kalender ein. Vier Wochen davor sollte die Stellungnahme vorliegen.
Schritt für Schritt
- Arbeitslos melden und Restanspruch berechnen Melde dich arbeitslos, lass dir die Anspruchsdauer bestätigen und rechne aus, bis wann du spätestens gründen musst, um 150 Tage Restanspruch zu behalten.
- Gespräch mit der Vermittlung Kündige den Gründungsplan früh im Beratungsgespräch an und frag, welche Unterlagen und fachkundigen Stellen die Agentur erwartet.
- Businessplan und Stellungnahme Erstelle Businessplan, Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsvorschau und lass die Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigen.
- Antrag vor dem Start stellen Reiche den Antrag ein, bevor du die Selbständigkeit aufnimmst, also vor Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung als Starttermin.
- Nach sechs Monaten verlängern Beantrage die zweite Phase mit Nachweisen deiner Geschäftstätigkeit, etwa Rechnungen, Aufträgen oder einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Häufige Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. § 93 SGB III ist eine Kann-Vorschrift, die Agentur entscheidet nach Ermessen. Sie kann ablehnen, wenn sie dich für vermittelbar hält. Eine gute Begründung, warum die Selbständigkeit der bessere Weg ist, hilft im Gespräch.
Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Das Gesetz nennt beispielhaft Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberatungen solche Stellungnahmen aus. Frag deine Agentur vorher, welche Stellen sie akzeptiert.
Kann ich den Gründungszuschuss für eine UG oder GmbH bekommen?
Ja, wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich selbständig bist. Das setzt in der Regel eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent oder eine echte Sperrminorität voraus. Als Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität giltst du meist als abhängig beschäftigt.
Muss ich mich während des Zuschusses selbst versichern?
Ja. Die 300 Euro sind ausdrücklich für die soziale Sicherung gedacht. Du musst dich selbst kranken- und pflegeversichern und kannst dich auf Antrag freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn du das innerhalb von drei Monaten nach dem Start beantragst.